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ÖR115 Baurecht | Die einzelnen Privilegierungstatbestände Teil 2 | § 35 Abs. 1 Nr. 4-6 BauGB
Description
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte
Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil).
📄 Beschreibung
Der zweite Teil unserer Außenbereichs-Serie – mit dem Auffangtatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 4-6 BauGB, den Sonderregelungen für erneuerbare Energien und der komplexen Privilegierung von Biomasseanlagen. Prüfungsrelevant und mit hohem Streitpotential!
Inhalt der Folge:
In dieser Folge von Kurzerklärt steigen wir tiefer in die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 BauGB ein. Nach den Klassikern im ersten Teil (Landwirtschaft, Gartenbau etc.) folgen heute:
- Nr. 4: der große Auffangtatbestand – mit den drei Alternativen „besondere Anforderungen an die Umgebung“, „nachteilige Wirkung auf die Umgebung“ und „besondere Zweckbestimmung“
- Beispielhafte Fälle: Wetterstationen, Tierkörperbeseitigungsanlagen, Schutzhütten, Jagdhütten – und: Warum Wochenendhäuser im Grünen nicht privilegiert sind
- Nr. 5: Wind- und Wasserenergie – inklusive Verweis auf § 249 BauGB und die historische Entwicklung der Windenergienovelle
- Nr. 6: Biomasseanlagen – mit vier kumulativen Voraussetzungen (räumlich-funktionaler Zusammenhang, Herkunft der Biomasse, Anlagenanzahl, Leistungsgrenze) und ihren klausurrelevanten Auslegungsfragen
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