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Back to EpisodesZwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139
Description
Einen Fingerabdruck auf den Sensor legen, um das Smartphone zu entsperren, ist bequem und einfach. Aber darf der Finger auch unter Zwang von Polizeibeamten geführt werden? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem Beschluss von diesem Jahr bejaht (BGH, 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24).
Eine altes Gesetz für moderne Technik
Ermittlungsbehörden dürfen nach Ansicht des BGH Beschuldigte unter Zwang dazu bringen, ihr Smartphone mittels biometrischer Verfahren freizuschalten. Begründet wird dies mit einer erkennungsdienstlichen Vorschrift aus den 1960er Jahren, die nach Auffassung des Gerichts auch auf moderne biometrische Daten anwendbar ist (§ 81b StPO).
Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung ist hoch umstritten. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Ausweitung des Strafprozessrechts. Eine Norm, die eigentlich nur die Feststellung körperlicher Merkmale erlaubt, wird plötzlich zur Universalermächtigungsgrundlage für tiefgreifende Eingriffe in das digitale Leben. Damit geraten der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und das IT-Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der Endgeräte massiv unter Druck.
Diskussion mit Dr. Felix Ruppert

Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Felix Ruppert, der die Entscheidung bereits scharf kritisiert hat (StV-S, 8/2025, LTO, Deutschlandfunk Kultur), sprechen wir darüber, warum die Argumentation des BGH auf wackeligen Füßen steht.
Außerdem geht es um die Rolle von Zufallsfunden, die Grenzen durch Verhältnismäßigkeit und Durchsuchungsbeschlüsse, die Frage, ob Ermittlungsbehörden mit dem Urteil einen Blankoscheck in den Händen halten, und warum die letzte Instanz wohl das Bundesverfassungsgericht sein könnte.
Praktische Fragen
Zum Schluss diskutieren wir auch die praktische Seite. Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten und sind biometrische Sicherungen wirklich die