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Back to EpisodesRechtsprechungsupdate: BGH zur Tatmehrheit bei Steuererklärungen
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Zwei Erklärungen – Zwei Taten
Der BGH hat mit Beschluss vom 30. April 2025 (1 StR 39/25) einen wesentlichen Bestandteil seiner bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei Steuererklärungen aufgegeben und die frühere Auffassung einer „Bewertungseinheit“ zwischen Feststellungserklärung (§§ 180, 181 AO) und Einkommensteuererklärung (§ 25 EStG, § 56 EStDV) verworfen. Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb der BGH trotz Bindungswirkung zwischen Feststellungs- und Einkommensteuerbescheiden Tatmehrheit annimmt. Dabei beleuchtet er die praktischen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die möglichen Probleme einer „doppelten“ Sanktionierung, offene Fragen bei der Strafzumessung, sowie Folgen für strafbefreiende Selbstanzeigen nach § 371 AO.
Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 30. April 2025 – 1 StR 39/25: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=142150&pos=0&anz=1
Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 22. Januar 2018 – 1 StR 535/17, der erstmals eine Abkehr von der einheitlichen Betrachtungsweise einleitete: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a0576114a0601dac6912eb673ea6cad&nr=91713&anz=1&pos=0
Hier geht´s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr
Hier geht´s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmer:innen“: https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr