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Die Woche #12 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Episode 12 Published 5 years, 11 months ago
Description
Willkommen zu Folge 12 unseres Podcasts!

Im Gespräch Mit Unternehmensberater Peter Schmidt

Die Corona-Pandemie führt eindrucksvoll vor Augen, wie schnell man schwer erkranken kann. Vor diesem Hintergrund befassen sich seit Ausbruch der Krankheitswelle auch deutlich mehr Vermittler und Makler mit den Themen Nachfolge- und Notfallplanung, stellt Unternehmensberater Peter Schmidt fest. Der Gründer und Geschäftsführer von Consulting & Coaching Berlin geht im Gespräch mit uns daher unter anderem auf die Fragen ein, wie man seinen Bestand wertvoller machen kann, und wann man das Thema spätestens angehen sollte.

Werbung Kennen Sie schon den Maklerimpuls unseres Podcast-Sponsors, der Zurich Gruppe Deutschland? Nein? Was ist das überhaupt? Der Maklerimpuls ist ein Onlineportal, das Zurich im April 2020 aus der Taufe gehoben hat. Was gibt’s da zu sehen? Spannende Infos zu Themen wie Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge und Privatschutz, die Ihnen Impulse geben sollen. Aber viel wichtiger: Sie als Makler haben hier den direkten Draht zu Zurich. Loben Sie! Kritisieren Sie! Teilen Sie Ihre Idee! Und helfen Sie so dabei, den Zurich Maklerservice zu verbessern. Interessiert? Dann schauen Sie vorbei auf www.maklerweb.de/maklerimpuls. Oder besuchen Sie das Unternehmens-Special Zurich Inside auf pfefferminzia.de/zurich-inside

Die News der Woche, Teil 1 News 1: Der "unabhängige" Versicherungsvertreter?

Manche Juristen sind der Ansicht, dass sich im Grunde jeder Streit vor Gericht anhand von nur drei alten Rechtsgrundsätzen entscheiden lasse. Die da heißen: „Die arme Frau“, „Das haben wir ja noch nie so gemacht“ und zu guter Letzt: „Wo kommen wir denn da hin!?“. Das ist natürlich nicht ganz ernst gemeint – und trotzdem könnte man meinen, dass den Richtern am Landgericht Hamburg jüngst ein „Wo kommen wir denn da hin!?“ durch den Kopf gespukt haben könnte, bevor sie schließlich am 25. Juni 2020 folgendes Urteil sprachen: Versicherungsvertreter dürfen nicht mit dem Angebot einer „unabhängigen Beratung“ werben. Auf diese aktuelle Entscheidung wies der Hamburger Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke am Dienstag hin.

Wie kam es zu dem Urteil? Nun, Auslöser war der gemeinsame Webauftritt zweier Versicherungsvertreter. Alle beide verfügten über eine Erlaubnis nach Paragraf 34d, Absatz 1, Ziffer 1, Alternative 2, Gewerbeordnung (GewO). Sprich – laut Gesetz sind sie dazu befugt: „Als Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder eines Versicherungsvertreters, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen“.

Auf besagter Website stellten sich die Mehrfachagenten unter anderem als, so wörtlich, „unabhängige Versicherungsagenten“ vor und boten Verbrauchern eine Zitat „unabhängige Beratung“ an. Gleiches taten sie auch in den sozialen Medien und bei Google. Das Problem an der Sache: Die beiden besaßen keine Erlaubnis als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d, Absatz 1, Ziffer 2, GewO. Und auch der von den Vertretern im Rahmen einer Kooperationsanbindung beworbene Finanzvertrieb „Telis Finanz Vermittlung“, verfügt selbst nur über eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter – auch hier fehlte also der Makler-Status.

Anwalt Jöhnke forderte daher eine außergerichtliche Unterlassungserklärung von den Vertretern. Doch diese verweigerten sich, das zu tun. So dass es zur Klage am Landgericht Hamburg kam. Und die dortigen Richter machten – verzeihen Sie den Ausdruck – kurzen Prozess: „Versicherungsvertreter sind nicht unabhängig“, stellte das LG Hamburg klar. Versicherungsvertreter, respektive Mehrfachagenten oder Mehrfirmenvertreter, können sich

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