Episode 743
mit Dana Wondra & Peter Frey (Annerton)
In der neuen Folge dreht sich alles um eines der sensibelsten Themen für Zahlungsinstitute: die Pflicht zur sicheren Verwahrung von Kundengeldern.
Wer mit dem Geld anderer arbeitet, trägt Verantwortung – vor allem im Krisenfall. Die neuen EU-Richtlinien PSD3 und PSR greifen dieses Prinzip auf: Sie schreiben vor, wie Kundengelder künftig gesichert werden müssen und nehmen Banken in die Pflicht, entsprechende Konten bereitzustellen.
Peter Frey, Partner bei Annerton, erklärt im Podcast, welche Sicherungsmethoden vorgesehen sind, warum Treuhandkonten nach wie vor dominieren und weshalb künftig mehr als ein Konto notwendig ist, um Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Neu ist auch: Zahlungsinstitute sollen Kundengelder optional bei der Bundesbank oder einer anderen Zentralbank hinterlegen dürfen, vorausgesetzt, diese bieten das an. Ein echter Fortschritt aus Sicht vieler Institute: Die Insolvenzfestigkeit von Treuhandkonten wird künftig gesetzlich anerkannt. Damit entfallen viele Unsicherheiten rund um Unterdeckungen und Kontostrukturen. Gleichzeitig wird klargestellt: Kundengelder müssen nicht mehr sofort auf ein separates Konto gebucht werden, sondern erst am folgenden Geschäftstag – ein Schritt hin zu mehr Flexibilität.
Welche Herausforderungen dennoch bleiben – und was Institute jetzt konkret tun sollten – klärt diese Folge von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt.
Published on 5 days, 7 hours ago
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