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Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk "neutral" sein?

Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk "neutral" sein?

Published 5 months, 3 weeks ago
Description

Was bedeutet "neutral"?

Es wird manche überraschen, aber das steht so nirgends. Wir bekommen immer wieder Publikumspost, in der uns eine Hörerin oder ein Zuschauer vorwirft, wir würden unsere Neutralitätspflicht verletzen – wenn etwa ein journalistischer Beitrag über gesellschaftlich strittiges Thema einen bestimmten Tenor hat oder zu einem Ergebnis kommt, das manchen nicht gefällt. Dann heißt es, wir seien nicht "neutral". Liest man sich aber die juristischen Grundlagen für die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch, dann taucht das Wort "neutral" gar nicht auf. Aus guten Gründen, weil das Wort "neutral" auch ein wenig nebulös ist. Die "Neutralität" der Schweiz meint etwas anderes als die "Neutralität" des Schiedsrichters. "Neutral" kommt ja aus dem Lateinischen "Ne utrum", auf deutsch: "keins von beidem". Aber was bedeutet das konkret: Versteht man unter Neutralität, dass man keine Position bezieht? Oder noch schärfer, dass man sich aus Auseinandersetzungen komplett heraushält? Oder bedeutet es nur, dass man keine Partei ergreift? Darüber kann man lang philosophieren, muss man aber in dem Fall gar nicht, weil die Rechtsgrundlagen, die den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definieren, genauere Begriffe verwenden als "Neutralität" . Kurz, welche sind das? Das ist zum einen der Medienstaatsvertrag, der zwischen allen Bundesländern geschlossen wurde. Daneben gibt es Staatsverträge bzw. Gesetze für die einzelnen Rundfunkanstalten. Zum Beispiel gibt es für den Südwestrundfunk, den SWR, einen Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Wie muss der ÖRR berichten?

Da steht nichts von Neutralität, aber dort stehen andere Begriffe, die präziser sind. Beispielsweise steht im Medienstaatsvertrag, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Gewährleistung einer "unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung" verpflichtet sind. Sie sollen die "Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit" achten. Und "in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen."

Staatsvertrag des SWR führt die Pflichten weiter aus

Ähnliche Begriffe finden sich im Staatsvertrag des SWR. Dort heißt es, Berichterstattung und Informationssendungen sind "gewissenhaft zu recherchieren und müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein."  Und es heißt: "Die Redakteurinnen und Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet."

Pflicht zur Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Berichterstattung

Und diese Begriffe sagen ja eigentlich viel klarer, worum es geht. Wenn wir es aufdröseln, fordert der Auftrag somit also zunächst Unabhängigkeit und Überparteilichkeit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nicht abhängig sein vom Staat, von einer Regierung, von Parteien oder anderer Interessengruppen. Niemand soll durch großzügige Spenden oder umgekehrt politischer Einflussnahme die Berichterstattung beeinflussen dürfen. Einfacher gesagt: Der Auftrag fordert nicht Neutralität, sondern zunächst vor allem Unabhängigkeit der Berichterstattung. Das bedeutet aber nicht, dass die, die dort arbeiten, einfach machen können, was sie wolle
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