Season 2 Episode 127
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."
📄 Beschreibung:
In dieser Folge geht’s um ein Urteil mit Prüfungsstoff-Potenzial: VG Frankfurt, Urteil vom 12.09.2024 – 5 K 3302/22.F. Ein Jäger verliert wegen seiner AfD-Mitgliedschaft und Social-Media-Aktivitäten die Waffenbesitzkarte. Die zentrale Frage: Wann begründen politische Äußerungen oder Likes eine Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG?
Wir klären:
🔍 Lernfokus:
🔑 Schlagwörter:
§ 5 WaffG · Waffenrecht · Unzuverlässigkeit · AfD · Social Media · Verfassungsschutz · Meinungsfreiheit · VG Frankfurt Urteil vom 12.09.2024 – 5 K 3302/22.F
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Published on 2 weeks, 1 day ago
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