Season 2 Episode 25
Anspruchsauslegung - Bedeutung der G 1/24 - Patent Panel Diskussionsrunde
In dieser Prototypen Folge des Formats "Patent Panel" diskutieren die Podcaster Michael Stadler, Gerd Hübscher und Lukas Fleischer zu dritt über die gerade ergangene Entscheidung G 1/24 der Großen Beschwerdekammer, die bereits in den Folgen 11 und 12 dieser Staffel besprochen wurde.
Dabei versuchen die Podcaster insbesondere unterschiedliche Aspekte der Entscheidung zu beleuchten, die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis des Europäischen Patentamts im Prüfungs- und Einspruchsverfahren zu antizipieren und unterschiedliche Blickwinkel in Bezug auf die Auslegungspraxis zu geben.
Zusammenfassung der Entscheidung
Frage 1 der Vorlage zielte darauf ab, ob Art 69 EPÜ oder Art 84 die Rechtsgrundlage für die Auslegung der Patentansprüche bei der Beurteilung der Patentierbarkeit darstellt. Diese Frage wurde von der Großen Beschwerdekammer dahingehend beantwortet, dass aus formaler Sicht keine dieser Bestimmungen die Rechtsgrundlage darstellen kann. Tatsächlich aber ist es die analoge Anwendung dieser Artikel, die basierend auf der Rechtsprechung der Beschwerdekammer die Basis für die Anspruchsauslegung bildet.
Frage 2 der Vorlage wollte wissen, ob die Beschreibung immer für die Auslegung der Ansprüche heranzuziehen ist oder - wie in einer Rechtsprechungslinie der Fall - nur dann, wenn ein Merkmal im Anspruch unklar oder mehrdeutig ist. Die Große Beschwerdekammer sieht es als erforderlich an, dass die Beschreibung und die Zeichnungen bei der Auslegung der Ansprüche immer zu konsultieren ist, wenngleich die Prädominanz der Ansprüche betont wird.
Die Große Beschwerdekammer hält auch fest, dass eine andere Auslegungspraxis durch das EPA im Widerspruch zur Praxis der nachgeschalteten nationalen Gerichte und des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) stehen würde und so der angestrebten Harmonisierung des europäischen Patentrechts diametral entgegenstehen würde.
Die dritte Frage, die danach fragte ob bzw. unter welchen Umständen eine breite Definition in der Beschreibung nicht berücksichtigt werden muss, wurde von der Großen Beschwerdekammer nicht zugelassen, da die Beantwortung dieser Frage für die vorlegende Kammer für die Entscheidungsfindung aufgrund der Beantwortung der Frage 2 nicht mehr erforderlich ist.
Leitsatz
The claims are the starting point and the basis for assessing the patentability of an invention under Articles 52 to 57 EPC. The description and drawings shall always be consulted to interpret the claims when assessing the patentability of an invention under Articles 52 to 57 EPC, and not only if the person skilled in the art finds a claim to be unclear or ambiguous when read in isolation.
weiterführende Links
Published on 3 months, 1 week ago
If you like Podbriefly.com, please consider donating to support the ongoing development.
Donate