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Die Woche 231 – Wie man sich die Kranken-Zusatzpolice bezahlen lassen kann
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 231 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 20. Juni 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk sprechen wir über eine Mystery-Shopping-Aktion der Bafin unter Versicherungsvermittlern, die Ergebnisse und Reaktionen. • Im Gespräch erfahren wir von Vanessa Kirchner und Siegfried Isenberg von der IKK Classic unter anderem, wie man sich die Krankenzusatzversicherung bezahlen lassen kann. • Und in den News der Woche gewinnen Verbraucherschützer gegen die ADAC Versicherung. Frauen verlieren laut einer Analyse zehntausende Euro beim Vermögensaufbau. Ökonomen würden die vorzeitige Rente gerne abschaffen. Und die Pflegeversicherung hat ein Geldproblem.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Die Finanzaufsicht Bafin hat bei sechs Versicherern die Beratung zu Versicherungen getestet. Das Ergebnis war durchwachsen. Darüber sprechen wir. https://www.pfefferminzia.de/top-thema-generationenberatung-kat/nach-mystery-shopping-aktion-bafin-kritisiert-schlechte-beratung-zu-versicherungen/ https://www.pfefferminzia.de/vertrieb/buerokratie-abbauen-wie-verbaende-mit-dem-mystery-shopping-test-umgehen/
Im Gespräch Mit der IKK Classic Stellen Sie sich mal vor, Sie schließen eine Krankenzusatzversicherung ab, zum Beispiel für die Beißerchen. Und bezahlen tut sie Ihre Krankenkasse. Ja, das geht wirklich, nämlich über ganz bestimmtes gesundes Verhalten, das für Boni auf dem Konto sorgt. Wie das geht, erklären Vanessa Kirchner, Fachberaterin Vertriebspartner und Siegfried Isenberg, Fachbereichsleiter Vertriebspartner, beide von der IKK Classic, im zweiten Teil unserer kleinen Reihe.
Die News der Woche Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht München I gegen die ADAC Versicherung einen Sieg eingefahren. Wenn diese künftig Versicherungen ohne Beratung verkauft, muss sie sich den Beratungsverzicht von den Kunden gesondert erklären lassen.
Was war geschehen? Die ADAC Versicherung bot ihre Unfallversicherung „ADAC Unfallschutz Exklusiv“ über Werbeschreiben an. Kunden konnten sie gleich abschließen, indem sie das beigefügte Überweisungsformular nutzten und den Beitrag zahlten. Allerdings wurden sie dabei nicht beraten. Den dafür nötigen Verzicht hatte die ADAC Versicherung im Fließtext untergebracht, aber immerhin eingekästelt. Eine separate Erklärung mit zusätzlicher Unterschrift verlangte sie nicht.
Das Gericht bestimmte nun, dass auch hier der Beratungsverzicht gesondert zu erklären sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ADAC Versicherung hat erst einmal fristwahrend Berufung eingelegt. Wie sie uns auf Anfrage mitteilt, will sie nun die Urteilsbegründung prüfen und rechtlich bewerten. Dann will sie entscheiden, ob und wie sie weiter vorgeht.
Jingle Der Gender Pay Gap beschreibt die geschlechter-spezifische Einkommenslücke zwischen Mann und Frau. Heißt: Männer