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SR049 Unterschlagung | § 246 StGB | Zueignung | Teil 2 | Examenskurs zum Anhören
Description
📄 Beschreibung:
Die Zueignung steht im Zentrum des § 246 StGB – und ist zugleich die größte Fehlerquelle in der Klausur. Was bedeutet eigentlich Aneignung? Was genau ist eine Enteignung? Und wann liegen beide zusammen vor?
In dieser Folge bekommst du die dogmatischen Grundlagen und die prüfungsrelevanten Fallgruppen rund um die Zueignung – inklusive Formulierungstipps und typischer Abgrenzungen.
🎧 Was steckt drin?
- Definition der Zueignung: Zusammenspiel von Aneignung und Enteignung
- Subjektiver Zueignungswille vs. objektive Manifestation
- Abgrenzung zur bloßen Nutzung oder Verwahrung
- Klausurklassiker: Veräußern, Verschenken, Verbrauch, Nichtzurückgeben
- Bedeutung für den Diebstahl (§ 242 StGB) und die Hehlerei (§ 259 StGB)
💡 Lerneffekte:
- Sicheres Verständnis des Zueignungsbegriffs bei § 246 StGB
- Prüfungsschema für Aneignungs- und Enteignungskomponente
- Argumentationshilfen bei wertungsmäßig schwierigen Grenzfällen
- Vorbereitung auf häufige Klausurkonstellationen mit verdeckter Zueignung
🔑 Schlagwörter:
§ 246 StGB, Unterschlagung, Zueignung, Aneignung, Enteignung, subjektiver Tatbestand, Manifestation, Eigentumsdelikte, Strafrecht BT, Vermögensdelikte, Kurzerklärt, Examenswissen, Examenskurs
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