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SR056 Betrug | § 263 StGB | Irrtum | Teil 4 | Examenskurs zum Anhören
Description
📄 Beschreibung:
Der Irrtum ist das zentrale Bindeglied zwischen Täuschung und Vermögensverfügung – und wird in Klausuren oft vorschnell abgehakt. In dieser Folge zeigen wir, warum es sich lohnt, den Irrtumsbegriff dogmatisch sauber zu prüfen, wie der BGH ihn versteht und wie du ihn in Zweifelsfällen argumentativ einordnest.
Perfekt zur Vertiefung und zur Vorbereitung auf anspruchsvollere Betrugsfälle.
🎧 Was steckt drin?
- Definition des Irrtums: Fehlvorstellung über Tatsachen
- Abgrenzung zur bloßen Unkenntnis oder Gleichgültigkeit
- Subjektive Komponente: Muss der Getäuschte „denken“?
- Streitfragen und Sonderkonstellationen (z. B. doppelte Täuschung, normativer Irrtum)
- Klausurformulierung und taktische Hinweise
💡 Lerneffekte:
- Saubere und differenzierte Prüfung des Irrtums im Aufbau
- Verständnis der subjektiven Komponente im Betrugstatbestand
- Argumentationsfähigkeit bei Abgrenzung von Irrtum und Unkenntnis
- Anwendung auf typische Klausurkonstellationen mit Detailproblemen
- Vorbereitung auf die Verknüpfung mit Täuschung und Verfügung
🔑 Schlagwörter:
§ 263 StGB, Betrug, Irrtum, Täuschung, Vermögensverfügung, subjektive Fehlvorstellung, normativer Irrtum, Strafrecht BT, Vermögensdelikte, Prüfungsschema, Kurzerklärt, Examenskurs, Examenswissen
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