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SR076 Mord | § 211 StGB | Gemeingefährliches Mittel | Teil 2
Description
📄 Beschreibung:
In dieser Folge geht’s um eines der objektiven Mordmerkmale: das „gemeingefährliche Mittel“. Was genau ist damit gemeint? Wann ist ein Mittel „gemeingefährlich“ – und worin liegt die Abgrenzung zu anderen Mordmerkmalen?
Wir klären, welche Anforderungen die Rechtsprechung stellt, welche Fallgruppen es gibt und warum es auf die konkrete Kontrolle des Mittels entscheidend ankommt.
🎧 Was erwartet euch?
- Definition: Was ist ein „gemeingefährliches Mittel“?
- Wie viel Gefahr braucht es?
- Warum es nicht auf die tatsächliche Auswirkung, sondern auf die Unkontrollierbarkeit ankommt
- Fallgruppen: Feuer, Sprengstoff, Gifte, Schusswaffen, Autos, Hunde, Viren?
- Abgrenzung zu Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier
💡 Lerneffekte:
- Definition des objektiven Mordmerkmals
- Systematische Einordnung im Prüfungsschema des § 211 StGB
- Typische Klausurformulierungen
- Verständnis für das Kontroll- und Abgrenzungskriterium
- Einordnung von modernen Fallkonstellationen (Corona-Fälle, Brandstiftungen etc.)
🔑 Schlagwörter:
§ 211 StGB, Mord, gemeingefährliches Mittel, objektive Mordmerkmale, Unkontrollierbarkeit, Brandstiftung, Sprengstoff, Viren, Corona-Fall, Tötungsdelikte, Strafrecht BT, Mordprüfung, Examenswissen, Kurzerklärt
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