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SR079 Mord | § 211 StGB | Ermöglichungsabsicht
Description
📄 Beschreibung:
Ein Klassiker des Strafrechts: Die Mordmerkmale aus § 211 StGB – und insbesondere die Ermöglichungsabsicht. In dieser Folge schauen wir uns genau an, was dieses subjektive Mordmerkmal bedeutet, wie es sich von anderen Zielen der Tathandlung abgrenzen lässt und was in Klausuren häufig übersehen wird.
💡 Worum geht’s?
- Was bedeutet „Ermöglichung“ im strafrechtlichen Sinn?
- Wann liegt eine Absicht zur Ermöglichung einer anderen Straftat vor?
- Warum genügt bloßer Vorsatz nicht?
- Wie grenzt sich die Ermöglichungsabsicht zur Verdeckungsabsicht ab?
- Was verlangt der BGH zur inneren Zielrichtung des Täters?
📌 Lerneffekte:
Wiederholung des subjektiven Merkmals „zur Ermöglichung einer anderen Straftat“
- Saubere Definition + Klausurformulierung
- Abgrenzung zu verwandten Mordmerkmalen (v. a. Verdeckungsabsicht)
- Typische Prüfungsfehler vermeiden
- Einbettung in die Systematik des § 211 StGB
🔑 Schlagwörter:
§ 211 StGB, Mord, Ermöglichungsabsicht, subjektive Mordmerkmale, Absicht, Finalzusammenhang, Verdeckungsabsicht, Abgrenzung, BGH, Strafrecht BT, Tötungsdelikte, Examenswissen Strafrecht, Kurzerklärt, Karteikarte to Go
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