Season 2 Episode 198
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafprozessrecht
"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."
📄 Beschreibung:
Heute tauchen wir in die Praxis des Strafprozessrechts ein – wo Theorie und Realität manchmal aufeinanderprallen.
Wir klären alles rund um § 81a StPO: Wann dürfen Blutproben entnommen werden? Wer darf das eigentlich? Und was passiert, wenn der Arzt fehlt? Außerdem: Warum es bei der Rückrechnung der BAK auf die richtige Anwendung der Formel ankommt – und wie ihr typische Fallen in der Klausur sicher umgeht.
🧠 In dieser Folge besprechen wir:
🚗 Bonus:
Ein kompletter Mini-Fall zur richtigen Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration in der Examensklausur!
🔑 Schlagwörter:
§ 81a StPO, Körperliche Untersuchung, Körperlicher Eingriff, Blutprobe, Beweisverwertungsverbot, Arztvorbehalt, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit, Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB, BAK-Rechner, absolute Fahruntüchtigkeit, relative Fahruntüchtigkeit, Strafprozessrecht, Klausurtechnik
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Published on 7 months, 3 weeks ago
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