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Die Woche #219 – Politik, Ruhestandsplanung und Pflicht zur Elementarpolice
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 219 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. März 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk gehen wir auf eine vllt bald kommende Pflicht zur Elementarschadenversicherung ein. • Gespräche haben wir heute zwei für Sie. Wir waren auf der MMM-Messe der Fonds Finanz unterwegs und haben dort Matthias Pendl von Standard Life und Frank Rottenbacher vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung vors Mikro geholt. • Und in den News der Woche geht ein ehemaliger Fußballprofi in Sachen Verletzengeld leer aus. Vermittler trauen sich nicht an Gewerbekunden heran, zeigt eine Analyse. Die Talanx muss Strafe zahlen. Und eine Studie klärt den Begriff „reich“.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Im Schmolltalk gehen wir darauf ein, dass sich die Bald-Koalitionäre Union und SPD wohl auf eine Elementarschadenpflichtversicherung geeinigt haben.
Im Gespräch Vergangene Woche hatte der Maklerpool Fonds Finanz wieder zu seiner alljährlichen MMM-Messe in München geladen. Auch Pfefferminzia war natürlich vor Ort und die Kollegin Barbara Bocks hat das Branchentreffen genutzt um interessante Gäste zu interviewen. Wir starten mit Frank Rottenbacher, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Er gibt einen Ausblick auf die politische Großwetterlage. Jetzt geht’s los.
Interview Frank Rottenbacher
Als zweiten Gast hat Barbara mit Matthias Pendl gesprochen, er ist Vertriebschef bei Standard Life. Hier geht es um die Themen Generationenberatung, Ruhestandsplanung und die spannende Zielgruppe der Menschen 50plus.
Interview Matthias Pendl
Die News der Woche Ein ehemaliger Profi-Fußballer beansprucht Verletztengeld, weil er wegen eines Meniskusschadens arbeitsunfähig ist. In dieser Zeit läuft seine Physiotherapiepraxis aber weiter und er bezieht darüber Einkünfte. Das geht nicht zusammen, hat das Bundessozialgericht nun entschieden.
Aber von vorn. Was ist geschehen? Der Mann betreibt seit dem Ende seiner Karriere als Profi-Fußballer eine Praxis für Physiotherapie. Aus seiner aktiven Zeit als Profisportler sind bei ihm Meniskusschäden als Berufskrankheit anerkannt. Wegen dieser Schäden ist der Mann arbeitsunfähig.
Trotz Wegfalls seiner Arbeitskraft als Physiotherapeut ergeben sich in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit keine Einbußen in den Einkünften aus seiner selbstständigen Arbeit. Der Ex-Sportler übernimmt in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten.
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lehnen es daher ab, dem Mann ein Verletztengeld zuzugestehen. Das Bundessozialgericht hat die Vorinstanzen nun bestätigt.
„Zwar kann bei Ausfall der Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers davon auszugehen sein, dass ein Einkommensverlust eintreten wird. Hier hat der Kläger aber während der Arbeitsunfähigkeit in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten ausgeübt. Das daraus erzielte Einkommen ist auf das Verletztengeld anzurechnen“, heißt es zur Urteilsbegründung vom Bundessozialger