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Tatort Krankenhaus - Fischen im Trüben

Tatort Krankenhaus - Fischen im Trüben

Published 1 year ago
Description

§ 630 h Absatz 4 BGB – eine Vorschrift, die es in sich hat. Heißt es doch dort: „War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ursächlich war“. 

Die Ärztin, die Rebecca operiert hat, war, so zumindest die Einschätzung der beiden gerichtlich beauftragten Sachverständigen, nicht befähigt, die von ihr vorgenommene Operation sach- und fachgerecht durchzuführen. 

Jetzt muss Rebecca mit einem schwer geschädigten Arm leben und ist seit geraumer Zeit arbeitsunfähig. 

Wenn auch schon mit etwas Patina versehen, aber immer noch gültig: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“. Arzt/Ärztin, Anwalt/Anwältin – bleib bei dem, was du kannst. 

Und nicht vergessen und gerne jetzt schon vorbestellen - bevor es vergriffen ist - das im April erscheinende Buch zum Podcast „Wenn Ärzte Fehler machen“. Mit vielen neuen Fällen. Ganz leicht im Internet zu finden. Unter anderem bei Amazon, Thalia, Beck, Sack u.v.a.m. 

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