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Die Woche #214 – Arbeitskraftabsicherung von Selbstständigen
Description
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 214 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 21. Februar 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk geht es um eine Influencerin ohne Hausratversicherung und den Aufreger-PKV-Test von Stiftung Warentest. • Mit Rechtsanwalt Oliver Klaus unterhalten wir uns über die Arbeitskraftabsicherung von Selbstständigen. • Und in den News der Woche stellt die Bafin in einem Merkblatt klar, dass Finfluencer keine Anlageberater sind – der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) findet das wiederum doof. Und das Gros der Deutschen wünscht sich Reformen in der privaten Altersvorsorge.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Im Schmolltalk sprechen wir zum einen über eine Influencerin, deren Wohnung gebrannt hat – eine Hausratversicherung gibt es nicht. https://www.20min.ch/story/natascha-beil-wohnung-von-ex-gntm-model-abgebrannt-als-sie-mit-hund-gassi-ging-103283200 Und diese Woche hat die Stiftung Warentest für Aufregung in der Branche gesorgt mit ihrem Test zur PKV. Auch darüber sprechen wir. https://www.pfefferminzia.de/gesundheit/zu-simpel-gedacht-stiftung-warentest-veroeffentlicht-fragwuerdigen-test-zur-pkv/
Im Gespräch Mit Rechtsanwalt Oliver Klaus Wir haben wieder ein tolles Thema zur Berufsunfähigkeit. Und zwar zur Frage, wie Selbstständige eigentlich ihre Arbeitskraft so richtig versichern. Dafür rede ich gleich mit dem Rechtsanwalt Oliver Klaus von der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim und Klaus. Und der erklärt mir alles mal ganz genau.
Die News der Woche Finfluencer geben über ihre Social-Media-Kanäle Tipps zur Geldanlage – Anlageberater sind sie dadurch nicht. Das betont die Finanzaufsicht Bafin in einem aktuellen Merkblatt. Anlageberatung beinhaltet danach die Abgabe persönlicher Empfehlungen, die auf einer individuellen Prüfung der Finanzen eines Anlegers basieren. Und das machen Finfluencer nicht, betont die Bafin.
Im Sinne der Bafin liegt eine Anlageberatung also vor, wenn:
- eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten bezieht,
- die Empfehlung gegenüber Kunden oder deren Vertretern erfolgt,
- die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird, und
- die Empfehlung nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist mit der Einschätzung der Bafin nicht einverstanden. „Diese Interpretation der Bafin greift jedoch zu kurz und verkennt die ta