Episode Details
Back to Episodes
Willipedia Newsrückblick 2023
Description
Eine Neuerung im spanischen „StartUp“-Gesetz macht Schlagzeilen. Januar: Die Reform der Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer flexibilisiert die Voraussetzungen und senkt die Steuerlast. Ein Umzug von Deutschland nach Mallorca wird damit steuerlich attraktiver. Bislang musste für den Umzug des Arbeitnehmers nach Spanien ein wirtschaftlicher Grund vorliegen – es musste nachgewiesen werden, dass die Anwesenheit in Spanien notwendig ist, beispielsweise infolge der Expansion des Unternehmens. Nun kann als Grund für den Umzug schon der Verweis auf „Fernarbeit von Spanien aus“ reichen, – und zwar dann, wenn es sich um eine hochqualifizierte Fachkraft handelt, die Dienstleistungen für aufstrebende Unternehmen (Start-ups) erbringt, oder wenn der Arbeitnehmer im Bereich Ausbildung, Forschung, Entwicklung oder Innovation tätig ist und die Vergütung mehr als 40 Prozent des Einkommens aus Arbeit und wirtschaftlicher Tätigkeit ausmacht. …mehr
Zeitenwende für die Betriebsprüfung – Auswirkungen für Spanien Februar: Der deutsche Gesetzgeber hat den Begriff eines Steuerkontrollsystems gesetzlich fixiert. Zentraler Inhalt dieser Vorschrift ist, dass die Finanzbehörden nach der Prüfung eines Steuerkontrollsystems eine Beschränkung über Art und Umfang der Ermittlungen für die nächste Betriebsprüfung verbindlich zusagen können. Heisst auch, dass die Verwaltung nach einer bloßen Systemprüfung die Aussparung von Prüfungsfeldern verbindlich zusagen kann. Die wesentlichere Subbotschaft liegt aber darin, dass künftig eine kooperative Zusammenarbeit das neue Leitbild bei der Betriebsprüfung sein soll. Interne Kontrollsysteme spielen dabei eine besondere Rolle. …mehr
Das spanische Finanzamt will kleine Fehler verzeihen März: Korrektheit wird belohnt: Das spanische Finanzamt will zukünftig bei geringfügigen Steuerverstößen Nachsicht walten lassen. So wird die nachträgliche Korrektur kleiner Fehler in der Einkommensteuererklärung ermöglicht. Ob und in welcher Höhe bei Vergehen Strafen verhängt werden, entscheiden Finanzbeamte anhand der Vorgeschichte des Steuerpflichtigen. Wer seine Steuererklärung über lange Zeit immer korrekt abgab, kann mit Milde rechnen. …mehr
Achtung Ferienvermietung: Inspektoren tarnen sich als Urlauber April: Die Jagd auf Ferienwohnungen ohne Lizenz wird verschärft: Derzeit geben sich Mitarbeiter des Inselrats von Mallorca als Urlauber aus, um an Adressen von illegalen Unterkünften zu gelangen. Im Fokus stehen dabei Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Palma. Online-Plattformen teilen oft erst nach dem abgeschlossenen Buchungsprozess die genaue Adresse mit. Daher buchen die Inspektoren Ferienwohnungen und suchen diese auf, um gegebenenfalls ein Bußverfahren einzuleiten. In Palma ist die Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern seit 2018 untersagt. …mehr
Keine Steuer auf Schenkung von Anteilen an Auslandsgesellschaften Mai: Gute Nachricht für Nichtresidenten: Auf die Schenkung von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft mit Immobilieneigentum in Spanien fällt für Nichtansässige keine spanische Schenkungsteuer an. Das haben die Finanzbehörden in einer verbindlichen Auskunft der PlattesGroup bestätigt. Und: Gleiches gilt auch für Erbschaften. …mehr
Wirtschaftsforum NEU DENKEN voller Erfolg Juni: Das diesjährige und 6. Wirtschaftsforum auf Mallorca hat einen O