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Die Woche #211 – Versicherungsbetrug und Risiken im Bafin-Fokus

Die Woche #211 – Versicherungsbetrug und Risiken im Bafin-Fokus

Episode 233 Published 1 year, 7 months ago
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Willkommen zu Folge 211 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 211 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 31. Januar 2025.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk geht es um Risiken, die die Bafin aktuell für die Versicherungsbranche sieht. • Mit Axel Börner vom Branchendienstleister Friss Betrugsprävention sprechen wir über das dunkle Feld des Versicherungsbetrugs. • Und in den News der Woche scheitern die Restschuldversicherer mit einer Klage vorm Bundesverfassungsgericht. Eine Umfrage zeigt, dass die Deutschen keinen Plan für ihre Finanzen haben. Der Sozialverband VDK will gegen die Krankenhausreform von Karl Lauterbach klagen. Und Versicherer in Nordrhein-Westfalen sollen unerlaubt personenbezogene Daten ausgetauscht haben.

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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) In ihrem neuen Bericht „Risiken im Fokus der Bafin 2025“ sieht die deutsche Finanzaufsicht noch sechs Hauptrisiken, die der Finanz- und Versicherungsbranche das Dasein erschweren könnten. Um die im Griff zu behalten, will sie prüfen, prüfen und nochmals prüfen. https://www.pfefferminzia.de/branche/wie-die-aufsicht-kontrollieren-will-bafin-sieht-weiter-sechs-hauptrisiken-und-hat-eins-gestrichen/

Im Gespräch Mit Axel Börner, Friss Betrugsprävention Axel Börner ist ein Kind der Versicherung. Und heute kennt er sich so richtig gut mit Versicherungsbetrug aus. Nicht weil er ihn betreibt, sondern weil er ihn gekämpft. Denn er ist Customer Success Manager bei dem Branchendienstleister Friss Betrugsprävention. Also horchen wir doch mal, wie das geht, wo und wie Kunden am häufigsten behumsen und warum das so schlimm sein soll. Und am Ende besprechen wir selbstverständlich noch, wie Vermittler vorbeugen können, dass ihre Kunden so was nicht machen.

Die News der Woche Die Versicherungsbranche ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde zur Restschuldversicherung gescheitert. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten sie für unzulässig. Die Beschwerdeführer hätten zunächst den Rechtsweg vor den Fachgerichten beschreiten müssen, heißt es als Begründung. Heißt frei übersetzt: Völlig unabhängig vom Inhalt der Beschwerde fühlt sich das Verfassungsgericht dafür (noch) nicht zuständig.

Eingereicht hatte die Verfassungsbeschwerde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit 22 Unternehmen aus der Versicherungsbranche (die als Beschwerdeführer bezeichnet sind). Die Beschwerde richtet sich gegen einen Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Darin geht es darum, dass Kreditnehmer erst frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag eine Restschuldversicherung abschließen dürfen. Cooling-Off-Phase nennt man diese Wochenfrist, und die haben vor allem Verbraucherschützer gefordert. Sie halten die Policen oft für überflüssig un

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