Episode Details
Back to Episodes
Die Woche #209 – Verweisungsverzicht und BGH-Urteil zu GF-Policen
Description
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 209 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 17. Januar 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Arbeitskraftabsicherung – und ob man die Grundfähigkeitsversicherung denn dazu zählen darf. • Wir sprechen mit Fabian von Löbbecke und Lydia Dickmeis von HDI über den Verzicht des Versicherers auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. • Und in den News der Woche nimmt die Aufsichtsbehörde Bafin vier Lebensversicherer wegen ihrer Stornoquoten unter die Lupe. Der White-Label-Versicherer Element ist insolvent. Robert Habeck wühlt auf. Und der Versichererverband GDV meldet, dass Wetterextreme die Versicherer auch 2024 wieder Milliarden gekostet haben.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass eine Grundfähigkeitsversicherung keine Arbeitskraftabsicherung darstellt. Es reicht aus Sicht der Richter nicht aus, wenn ein Produkt „Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sehr weitgehend abdeckt“. Wir sprechen über das Urteil.
Im Gespräch Mit Fabian von Löbbecke und Lydia Dickmeis, HDI Wir bleiben beim Thema Arbeitskraftabsicherung und widmen uns dort jetzt dem Verzicht auf die konkrete Verweisung. Seit 1998 verzichtet HDI als erster Anbieter auf die konkrete Verweisung bei der Erstprüfung – also die Frage, ob der Kunde bereits einer anderen Tätigkeit nachgeht. Seit Anfang 2024 verzichtet der Versicherer auf diesen Punkt auch bei der Nachprüfung während des Rentenbezugs. Wir hatten ja angekündigt, dass wir den HDI einladen wollen, damit er uns das Warum und Wie einmal erklärt. Und das hat nun geklappt. Wir sprachen mit Fabian von Löbbecke, Vorstand HDI Lebensversicherung, und Lydia Dickmeis aus der BU-Leistungsprüfung. Los geht’s.
Die News der Woche Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will in diesem Jahr vier Lebensversicherer prüfen. Der Grund: deren Stornoquoten. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP hervor.
2024 hat die Aufsichtsbehörde schon 13 Versicherer unter die Lupe genommen. Bei vier Produkten zweifelten die Aufseher am Kundennutzen. Die Anbieter dieser Produkte haben inzwischen das Neugeschäft dafür eingestellt.
Welche Versicherer die Aufsicht generell genauer prüft, entscheidet sie laut der Antwort auf die kleine Anfrage auf Basis der folgenden Kriterien:
- Effektivkosten,
- Vergütungszahlungen an Vermittler,
- hohe Stornoquote,
- hohes Neugeschäft und Rückvergütungen an Vertriebspartner durch Fondsgesellschaften,
- Wertentwicklung der fondsgebundenen Kapitalanlagen.
Bei den 13 untersuchten Firmen im vergangenen Jahr hat die Bafin Auffälligkeiten bei den Stornoquoten entdeckt. Und das hat nun Konsequenzen für die folgenden Jahre. „Die dort gewonnenen Einblicke in Bezug auf Storno waren der Grund, bei der Auswahl der weiteren Unternehmen für 2025 dem Storno ein noch höheres Gewicht einzuräumen“, heißt es in den Antworten auf die kleine Anfrage.
Bislang hat die Bafin ihren Schwerpunkt auf die Sparte der Lebensversicherungen gelegt. In diesem Jahr will sie sich auch Anbieter und Produkte der Schaden-/Unfallversicherung sowie der Krankenversicherung genauer anschauen.
Jingle Das Insurtech Element Insurance aus Berlin ist in schweres Fahrwasser geraten. Die Finanzaufsicht Bafin stellte beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag für das Unternehmen. Das passierte, nachdem Element im Dezember 2024 bei der Bafin angezeigt hatte, dass es überschuldet sei. Damit ist das sogenannte vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht den auf Sanierung und Insolvenz spezialisierten Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade. Der Geschäftsbetrieb soll unter Schade