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Urheberrecht für KI-Werke? – Rechtsbelehrung 95

Published 4 years, 10 months ago
Description

Wenn Computer bereits Texte verfassen, die in Literaturwettbewerben bestehen oder und Bilder erstellen, die sechsstellige Summen bei Kunstauktionen erzielen, dann stellt sich die Frage, wer die Rechte an diesen Werken hat.

Sind als Urheber die Programmierer der Software, diejenigen die sie anlernen, die Nutzer oder gar alle zusammen als Miturheber zu betrachten? Oder sind die KI-Werke gemeinfrei und vom Urheberrecht überhaupt nicht erfasst?

Bedarf es dann sogar spezieller Leistungsschutzrechte, um diese Art des kreativen Computeroutputs zu schützen? Umgekehrt kann man sich aber auch fragen, ob nicht die Künstler, Autoren und andere Kreative vor der digitalen Konkurrenz geschützt werden müssten.

Auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen schauen wir uns daher nicht nur die Rechtslage, sondern blicken auch auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Urheberrechts. Ferner gehen wir auch der Frage nach, ob und im welchen Umfang die KI auf Grundlage urheberrechtlich geschützter Werken angelernt werden darf.

Zu Gast begrüßen wir Mag. Katharina Bisset aus Niederösterreich, die sich mit den rechtlichen Herausforderungen der Zukunft nicht nur als Rechtsanwältin, sondern gemeinsam mit Mag. Michael Lanzinger auch in Ihrem Podcast „Nerds of Law“ beschäftigt.

Mag. Katharina Bisset ist Rechtsanwältin in Niederösterreich und auf Datenschutz, IT-, IP-, Medienrecht und LegalTech spezialisiert und Co-Founder der Nerds of Law, einem LegalTech Unternehmen, welches unter anderem das Tool Netzbeweis kreiert hat. Kanzleiwebseite, Twitter, LinkedIn, Instagram, Facebook. Podcast „Nerds of Law“ (mit Mag. Michael Lanzinger).

Wir bedanken uns bei Katharina herzlichst für den Besuch, empfehlen auch bei den Nerds of Law reinzuhören und wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!

Kapitel

  • 00:03:30 – Gibt es Unterschiede zwischen dem österreichischen, deutschem und weltweiten Urheberrecht?
  • 00:05:30 – Was ist ein urheberrechtliches Werk und wer ist ein Urheber und ab wann wird die nötige Werk-, bzw. Schöpfungshöhe überschritten (z.B. bei Fotos, Musik, Tweets, Texten und anderen AGB)?
  • 00:14:55 – Wer oder was ist der Urheber und ab wann hört eine Maschine auf, ein Werkzeug zu sein?
  • 00:22:00 – Sind diejenigen die KI programmieren, sie anlernen oder nutzen Urheber
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