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Videobeoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12 (Jura-Podcast)

Published 12 years, 2 months ago
Description

 

rechtsbelehrung_folge_12Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein dürfte. Dabei erstritt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den Arbeitsräumen rechtswidrig per Video überwacht wurde.

Wir klären auf um welches Unternehmen es sich handelte,

  • sprechen über die Grenzen zulässiger Videoüberwachung,
  • erklären wann Mitarbeiter per Webcam beobachtet werden dürfen,
  • wann sie zu Beweiszwecken per Handy fotografiert werden dürfen
  • und warum Plutonium in dieser Folge ebenfalls eine große Rolle spielt.

Es wird also spannend und gefährlich. 😉

Beachten Sie bitte auch den unauffällig im Podcast untergebrachten Linktipp von einem der Moderatoren: richter.fm.

Falls Sie sich zudem wie Herr Richter zwischen den Grundrechten verlieren, finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung:

Allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG)
+
Schutz der Menschenwürde (Art.1 Abs.1 GG)
= Allgemeines Persönlichkeitsrecht,
welches beinhaltet:
1. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(umgesetzt in Bundesdatenschutzgesetz)
und
2. Recht am eigenen Bild
(umgesetzt im Kunsturhebergesetz).

Ich weiß, das ist auf den ersten Blick nicht so einfach. Aber ich hoffe, der Podcast ist auch ohne diesen Hinweis zu verstehen 🙂

Wir freuen uns über Bewertungen bei iTunes, inhaltliche/juristische Kommentare unten in den Kommentaren

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