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Freies WLAN & Störerhaftung – Rechtsbelehrung Folge 23 (Jura-Podcast & Gewinnspiel)

Published 11 years, 1 month ago
Description

rechtsbelehrung_folge_23

Das Logo dieser Folge orientiert sich an dem Hotspot-Logo der Freifunker.

Mit 1,9 freien Hotspots pro 10.000 Einwohner gehört Deutschland zu den Schlusslichtern bei der Versorgung mit offenen Netzen.  Als Grund wird die Angst vor so genannter „Störerhaftung“ genannt. Gemeint ist damit die Haftung der Hotspotanbieter und Freifunker für etwaige Urheber- und sonstige Rechtsverletzungen, die Dritte theoretisch über ein freies WLAN begehen können.

Gesetzliche Vorschläge zur WLAN-(Ent)Haftung

Aus diesem Grund fordern Verbände, wie z.B. Digitale Gesellschaft e.V. eine gesetzliche Abschaffung der Haftung für das freie WLAN. Nunmehr liegt der (Referenten)Entwurf einer gesetzlichen Haftungsminderung vor, die vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vollmundig als „Schub für kostenloses WLAN“ angekündigt wird.

Darin wird die Störerhaftung jedoch nicht generell abgeschafft, sondern an Bedingungen, wie Verschlüsselungs- oder ähnliche Schutzmaßnahmen geknüpft. Dieser Widerspruch zwischen der Förderung eines offenen Netzes und gleichzeitiger Forderung seiner Verschlüsselung stößt daher auf heftige Kritik (Offene Netze und Recht, Netzpolitik.org, Beck-Blog).

Unser Gast und Experte für offene Netze: Dr. Reto Mantz

Die Kritik kommt auch seitens unseres Gastes, Richter am Landgericht Frankfurt a.M. und Experte für offene Netze, Dr. Reto Mantz (Twitter). Dr. Mantz promovierte zu Rechtsfragen offener Netze und hat im Jahr 2014 zusammen mit Dr. Thomas Sassenberg das Buch „WLAN und Recht – Aufbau und Betrieb von Internet-Hotspots“ veröffentlicht. In seinem Blog „

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