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Rundfunklizenzen für Live-Videos und Streamer – Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast)

Published 8 years, 11 months ago
Description

Rechtsbelehrung Folge 46 - RundfunklizenzDie gesetzlichen Regelungen zur Rundfunklizenz kann man nicht wirklich nachvollziehen. Da werden von jedermann angebotene Live-Streams auf Twitch, Hangouts on Air bei YouTube oder Live-Videos bei Facebook und Instagram,  mit großen TV-Sendern gleichgestellt, sogar, wenn sie lediglich eine Handvoll Zuschauer haben. Als Folge sind die Streamer gesetzlich gezwungen, mindestens 1.000 Euro für eine Sendelizenz zu bezahlen oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu riskieren.

Als Rechtfertigung für diesen gesetzlichen Zwang dienen die Sorgen um die Frequenzknappheit und Monopolbildung im Rundfunkmarkt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht zuletzt 1981 geäußert wurden. Da diese Gefahren im Internet jedoch nicht mehr vorhanden sind, kann man die Lizenzpflicht sogar als eine ungerechtfertigte Zensur betrachten.

Auch die Landesmedienanstalten erkennen das an und schlagen eine Änderung des Gesetzes von einem Zulassungsverfahren, hin zu einer „qualifizierten Anzeigepflicht„. Dennoch müssen sie bis dahin das Gesetz vollziehen und verlangen öffentlichkeitswirksam von Let’s Playern wie Piet Smiet und Gronkh eine Lizenz für deren Live-Kanäle bei Twitch zu beantragen. Dabei wird gemunkelt, dass die Behörden damit eine öffentliche Diskussion auslösen und so den Gesetzgeber mittelbar zu einer Gesetzesänderung bewegen wollen.

Gast der Rechtsbelehrung - Rechtsanwalt Nicolas Maekeler, Sindikus und Justiziar beim heise Verlag
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