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Back to EpisodesVerschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67
Description

Nach einer kleinen Sommerpause melden wir uns mit einer Folge zu aktuellen Verschärfungen des Polizeirechts in Deutschland zurück.
Zwar ist das Polizeirecht Sache der Bundesländer, weshalb auch die Polizeigesetze je nach Bundesland Unterschiede aufweisen. In dem Podcast orientieren wir uns daher vor allem an dem seit 2018 verschärften bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG), was jedoch nicht das einzige seiner Art ist.
Derzeit werden Bestrebungen unternommen, bzw. waren schon erfolgreich, den Handlungsspielraum der Polizei auszuweiten.
Traditionell durfte die Polizei nur dann eingreifen, wenn eine konkrete Gefahr eingreifen. Nunmehr soll bei bedeutenden Rechtsgütern (zu denen auch Eigentum gehört) schon die Wahrscheinlichkeit, dass eine tatsächliche Gefahr entstehen könnte ausreichen, um eine Person z.B. ins Gewahrsam zu nehmen oder andere notwendige Mittel zu ergreifen (§ 11 Abs. 3 PAG).
Auch bei den Mitteln rüstet die Polizei auf. Sie greift auf nicht nur Fußfesseln oder Taser zurück. Mit Hilfe so genannter „Staatstrojaner„, sollen sich Polizeibehörden auch Zugrff auf die Rechner und Kommunikationsvorgänge von Bürgern zugreifen können.
Was dabei unseres Erachtens zu kurz kommt, die Abwägung der Vorteile für die Sicherheit mit den Gefahren derart weitreichender Polizeibefugnisse gegenüber den so genannten Gefährdern.
Die Kriminalitätsstatistik des BMI bietet aus unserer Sicht keine Rechtfertigung für eine derart weitgehende Verschärfung der Polizeigesetze (s. Tagesschau, auch wenn manche sie anders interpretieren).
Allerdings sprechen wir auch darüber, ob die Politik sich immer an objektiven Fakten orientieren und nicht auch die Gefühlslage der Bürger berücksichtigen muss.
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