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Back to EpisodesEinreichung der Patentanmeldung
Description
In dieser Folge besprechen Gerd Hübscher und Lukas Fleischer die Einreichung von europäischen Patentanmeldungen. Sie erläutern die verschiedenen Schritte des Verfahrens, von der Einreichung über die Formalprüfung bis hin zur inhaltlichen Recherche durch das Europäische Patentamt (EPA). Die Einreichung kann entweder direkt beim EPA oder bei einer nationalen Zentralbehörde erfolgen. Für sicherheitsrelevante Erfindungen können in einigen Mitgliedsstaaten besondere Vorschriften gelten. Ein wichtiger Punkt ist die Zuerkennung des Anmeldetages, für den gewisse Mindestvoraussetzungen wie ein Antrag, Angaben zum Anmelder und eine Beschreibung der Erfindung vorliegen müssen. Zudem müssen Anmeldegebühren und Recherchengebühren fristgerecht entrichtet werden. Nach erfolgreicher Formalprüfung beginnt die inhaltliche Recherche, in der der Stand der Technik ermittelt wird. Weiterhin wird die Sprachregelung des EPA erläutert, nach der Anmelder die Wahl haben, ihre Anmeldung in einer der drei Amtssprachen (Deutsch, Englisch oder Französisch) oder einer anderen Sprache mit nachträglicher Übersetzung einzureichen.
Zitierte Rechtsvorschriften, Artikel und Regeln:
- Art 75 EPÜ – Ort der Einreichung
- Artikel 78 EPÜ – Bestandteile der Patentanmeldung und Gebühren
- Artikel 80 EPÜ – Voraussetzungen für den Anmeldetag
- Artikel 90 EPÜ – Formalprüfung
- Artikel 14 EPÜ – Sprachenregelung
- Artikel 75(2) EPÜ – Besondere Vorschriften für sicherheitsrelevante Erfindungen
- Regel 40 EPÜ – Mindestvoraussetzungen der Anmeldung
- Regeln 55 bis 58 EPÜ – Formalvorschriften
- Regel 38 EPÜ – Gebührenzahlung
- Regel 45 EPÜ – Anspruchsgebühren
- Regel 6 EPÜ – Frist für Übersetzungen