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#92: ⁠2025: Das ändert sich bei Steuern und Abgaben

Published 1 year, 9 months ago
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In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, technische Anpassungen und Klarstellungen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im Podcast. Hierzu gehören:

Mobilitätsbudgets

Ein Mobilitätsbudget soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 Euro p. a. zur Verfügung stellen. Diesen Vorteil können die Arbeitgeber mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25% besteuern, so dass es keine Abzüge bei den Mitarbeitern gibt. Im Gegensatz zu dauerhaften Nutzungsmodellen wie Leasing oder Abo-Modelle für Fahrzeuge sind kurzfristige und gelegentliche Mobilitätsleistungen begünstigt. Weitere Details und Einschränkungen dieser Regelung werden ausführlich erläutert.

Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften

Die Möglichkeit der Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das Steuergesetz übernommen werden.

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wird für die Bebauung von Dächern von Mehrfamilienhäuser von 15 auf 30 kWp je Wohneinheit erhöht. Im Kontext dieser Änderung wird auch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln zur Zulässigkeit des Investitionsabzugsbetrags bei kleinen Anlagen thematisiert, die dann steuerfrei wurden. Das Finanzgericht hat die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages abgelehnt, wenn später eine kleine Photovoltaikanlage angeschafft wurde, deren Einnahmen einkommensteuerfrei sein. Ein anhängiges Verfahren beim BFH (BFH III B 24/24) soll hier endgültig zu einer Klärung führen.

Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern

Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß § 19a EStG werden erweitert. Künftig können auch Beteiligungen an Konzernunternehmen einbezogen werden.

Bonusleistungen der Krankenversicherungen

Eine Änderung betrifft die steuerliche Behandlung von Bonusleistungen der Krankenversicherungen. Bonusleistungen bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Diese Regelung gilt bisher schon aufgrund einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung und soll nun gesetzlich kodifiziert werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren und die steuerliche Handhabung zu vereinfachen.

Gesetzeslücke bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft soll geschlossen werden

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft. Hier bestand die Möglichkeit durch des Ausnutzen des Rückwirkungszeitraums von bis zu 8 Monaten das auf die Kapitalgesellschaft zu übertragende Vermögen (stark) zu verringern und so Steuervorteile zu erreichen. Diese Steuervorteile ergaben sich durch die „negativen Anschaffungskosten“. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 7. März 2018 (I R 12/16) entschieden, dass durch Entnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum negative Anschaffungskosten entstehen können und keine Besteuerung der zu hohen Entnahmen erfolgen muss. Dieses U

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