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Back to EpisodesDie Woche #38 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
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Im Gespräch Mit Henning Kühl, Policen Direkt Vollständiger sind sie, aber nicht unbedingt verständlicher – zu diesem Urteil kommt eine aktuelle Analyse des Policenkäufers und -verwerters „Policen Direkt“. Die Experten dort haben sich angeschaut, wie es um die Qualität der jährlichen Standmitteilungen der Lebensversicherer steht. Die Anbieter erfüllen danach mittlerweile weitgehend die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Bei der Verständlichkeit hakt es aber noch. „Vorsorgesparer können so nicht immer beurteilen, ob ihr Geld dauerhaft gut und sicher angelegt ist“, heißt es im entsprechenden Studienpapier. Was per Gesetz überhaupt in so eine Standmitteilung muss und wo noch Nachholbedarf besteht, besprachen wir mit Henning Kühl, leitender Aktuar von Policen Direkt, den wir aus Offenbach am Main zugeschaltet haben. https://www.policendirekt.de/ratgeber/standmitteilungen/
An dieser Stelle wie immer ein kleiner Dank an unseren Sponsor – die Zurich Gruppe Deutschland.
Die News der Woche, Teil 1 Das Bundesfinanzministerium plant, den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen ab Anfang 2022 von derzeit 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent zu senken. Doch dieser Schritt ist nicht unumstritten. Zwar halten viele Experten eine derartige Senkung für alternativlos, so etwa die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung. Zugleich äußern Verbraucherschützer aber deutliche Kritik an dem Plan des Ministeriums.
Unterstützung für eine Senkung haben zum Beispiel die Experten des Maklerunternehmens Aon geäußert. Sie sehen darin „einen weiteren notwendigen Schritt hin zum generellen Abschied von den klassischen Garantien in der Altersversorgung“, wie es in einer Stellungnahme heißt. Dabei sei allerdings eine „politische Flankierung“ unumgänglich. Andernfalls seien unter anderem Riester-Verträge mit ihrer gesetzlich verankerten Beitragsgarantie „kaum noch darstellbar“ und würden nach Einschätzung von Aon andernfalls „weitgehend vom Markt verschwinden“, wie der Makler mit Sitz in Hamburg weiter ausführt.
Auch bei Angeboten in der betrieblichen Altersversorgung müsse die Politik „mehr Flexibilität und niedrigere Garantien erlauben“, so die Forderung von Aon. Denn die Niedrigzinsphase stelle auch Arbeitgeber vor zunehmende Herausforderungen. Wie könnte solch eine Flexibiltät aussehen? Statt der bisherigen jährlichen Garantien gelte es, stärker auf Garantien zur Endfälligkeit beziehungsweise reduzierte Garantien abzustellen, so Aon. „Das würde Versicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds die Flexibilität geben, renditestärkere Anlageformen zu wählen”, heißt es.
Zu einer ganz anderen Einschätzung der Lage kommt hingegen der Bund der Versicherten. „Die Konsequenzen der neuen Regelung sind fatal. Sie bedeuten niedrigere Renten, höhere Provisionen und höhere Kosten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, ebenfalls in einer Mitteilung zum Thema. Hintergrund sei, dass die Senkung sich auch auf schon bestehende Rentenversicherungsverträge auswirke, bei denen die Auszahlung noch nicht begonnen habe, so Kleinlein.
Der Grund: Bei vielen Riester-, Rürup- und betrieblichen Rentenversicherungsverträgen werden die zukünftigen Renten auf Grundlage des neuen Rechnungszinses festgelegt, erläutern die Verbraucherschützer. „Wir rechnen mit Rentenkürzungen im zweistelligen Prozentbereich“, so Kleinlein.
Zudem ist der BdV-Chef der Ansicht, dass die weitere Senkung des Höchstrechnungszinses die Lebensversicherer dazu verpflichten würde, die von ihnen angebotenen Verträge „in einer Vielzahl von Zweigen der Lebensversicherungssparte zu verteuern“. Dadurch verschlechtere sich das Prämien-Leistungsverhältnis, da die versicherten Leistungen reduziert würden. „Für die gleiche garantierte Rente müssen jüngere Menschen zukünftig etwa 30 Proze