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#49 Die verschwundene Anklage gegen René Benko
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Das Dokument ist für österreichische Verhältnisse erstaunlich schlank. Es hat nämlich nur sieben Seiten, und das ist für eine Anklageschrift, die ein Wirtschaftsdelikt behandelt, nicht wirklich viel. Diese Anklageschrift stammt aus dem Herbst 2015, erstellt hat sie die WKStA, und es geht um René Benko und sein Projekt "Chalet N" in Lech am Arlberg.
Der Fall geht zurück auf das Jahr 2011: Benko hatte damals über zwei seiner Laura Privatstiftung gehörende Firmen die Muxel Berggasthof Schlössle GmbH übernommen und an dieser hing der baufällige Gasthof Schlössle im Ortsteil Oberlech.
Benko wollte auf dem Grundstück sein neues Hotelprojekt realisieren, aber es gab rechtliche Unwägbarkeiten, weil die Gemeinde seit 1977 ein Vorkaufsrecht auf die Liegenschaft hatte.
Offenbar war man damals aufseiten von Benko der Meinung, dass dieses Vorkaufsrecht nicht gültig war, die Gemeinde aber meinte, das sei sehr wohl gültig, und es drohte ein langwieriger Zivilrechtsstreit um ebendieses Vorkaufsrecht.
So trafen sich Gemeindevertreter mit René Benko am 6. September 2011 zu einem informellen Gespräch, um über dieses Vorkaufsrecht zu verhandeln.
Was da von Benko angeboten wurde, oder wie es gemeint gewesen sein könnte, darüber gingen die Erinnerungen der Teilnehmer später auseinander.
Laut einem Aktenvermerk, den der Gemeindesekretär von Lech damals erstellt hatte, soll Benko der Gemeinde zunächst 500.000 Euro angeboten haben und zwar in zwei Teilen. 250.000 Euro gleich für den Verzicht auf ein Ausjudizieren des Vorkaufsrechts. Und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein. Und zwar, Zitat aus dem Aktenvermerk, "im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt".
Im Oktober 2011 hat man sich dann verglichen. Benkos Firmengruppe zahlte der Gemeinde Lech für den Verzicht auf einen Rechtsstreit rund um das Vorkaufsrecht auf einen Schlag 500.000 Euro und dazu bekam die Gemeinde ein neues Vorkaufsrecht für die nächsten zwei Jahrzehnte.
Damit war der Weg frei für Chalet N, benannt nach seiner Frau Nathalie. Das sind zwei ziemlich hübsch aussehende Appartement-Häuser aus Holz, edles Holz, die ich mir nur auf Bilder anschauen kann. Dort abzusteigen, sprengt mein Haushaltsbudget. Bei weitem. Eine Woche Chalet N kostet derzeit mehr als 300.000 Euro, dafür kann man dann aber auch gut 20 Leute mitbringen, wenn man so viele kennt. Und es gibt dazu immerhin Vollpension mit Weinbegleitung, WLAN, Wellness, Butler- und Limousinenservice, Skipässe für eine Woche, Bademäntel, Hausschuhe und eine 50-minütige Willkommensmassage.
Beim Chalet N ging es aber nicht immer nur um feel good und Sechs-Sterne-Luxus. Auf dem Projekt lastete eben auch ein Korruptionsverdacht. Und das führt zurück zu besagter Anklageschrift der WKStA vom Herbst 2015.
Die Behörde sah es damals als erwiesen an, dass Benko Vertretern der Gemeinde Lech bei dieser informellen Besprechung am 6. September 2011 ein unlauteres Angebot gemacht hatte. Wie gesagt, einmal 250.000 als sofortige Abschlagszahlung für das Vorkaufsrecht und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein.
Und diese zweite Hälfte, das war das für die Staatsanwaltschaft problematische Angebot. Diese zweiten 250.000 Euro sollten nämlich im Abtausch für eine, Zitat Anklageschrift, "zeitlich beschleunigte Abwicklung von Verwaltungsverfahren der Gemeinde, insbesondere die Abänderung des Bebauungsplanes und die Teilabänderung der Flächenwidmung sowie den Abschluss eines Raumplanungsvertrages" zur Verfügung gestellt werden.
Laut Strafgesetzbuch macht man sich auch dann strafbar, wenn man Amtsträgern für die „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts“ Vorteile verspricht, wobei der Strafrahmen im konkreten Fall bei bis zu zehn Jahren Haft gelegen wäre.
Ins Rollen kamen diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen allerdings erst durch Berichte im „Spiegel“ und im STANDARD En