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#46 Die WKStA vs. Wolfgang Sobotka // 13 Fragen an den Signa-Beirat

#46 Die WKStA vs. Wolfgang Sobotka // 13 Fragen an den Signa-Beirat

Episode 46 Published 2 years, 2 months ago
Description

I. Wolfgang Sobotka und die WKStA: 

Das ist mitnichten der Beginn einer neuen Liebesbeziehung. Die Behörde hat gegen Sobotka Ermittlungen eingeleitet. 

Sobotka soll 2017 im Finanzministerium und da bei Thomas Schmid wegen einer Steuersache interveniert haben. Schmid war damals Generalsekretär des Finanzministeriums, Sobotka bis Mitte Dezember 2017 ÖVP-Innenminister und ab da Nationalratspräsident.

Thomas Schmid, das ist der Mann sich einst als ein Prätorianer von Sebastian Kurz bezeichnet hat. Er hat am 11. Dezember erstmals im Falschaussageverfahren gegen Sebastian Kurz ausgesagt, für den 15. Dezember war die Fortsetzung seiner Zeugeneinvernahme angesetzt. 

Also nach der Aufzeichnung dieser Episode. 

Ich werde das Auftreten von Thomas Schmid im Kurz-Prozess noch gesondert beleuchten, sinnvollerweise wollte ich seine Befragung durch die WKStA abwarten, die ja noch ausstand. 

Dazu also ein andermal. 

Thomas Schmid hatte Sobotka 2022 in einer Einvernahme belastet und dazu später auch  einen  Chat mit dem früheren Sektionschef im Finanzministerium Eduard Müller vorgelegt. 

Müller ist heute ein Vorstand der Finanzmarktaufsicht, dazumals hatte er viel Einfluss im Finanzministerium. 

Schmid sagt, Sobotka habe 2017 bei ihm wegen einer laufenden Steuerprüfung zur Erwin-Pröll-Privatstiftung interveniert und von ihm eine Erledigung dieser Sache gefordert. Und das sei dann auch passiert

Die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung war 2007 vom damaligen Landeshauptmann Niederösterreichs eingerichtet worden, da wurden zunächst Geldgeschenke eingebracht, die er zum 60er im Jahr davor erhalten hatte, immerhin 150.000 Euro. 

Mit dem Geld wollte man die Entwicklung des ländlichen Raum fördern.

Ende 2016 deckte dann aber der Falter auf, dass auch das Land Niederösterreich Geld an die Pröll Stiftung geschickt hatte. Da ging es um insgesamt 300.000 Euro. Großer Wirbel damals, die Stiftung musste das Geld samt Zinsen schlussendlich 2017 an das Land Niederösterreich zurückzahlen, später wurde sie aufgelöst.

Tatsächlich gab es noch 2017 eine Steuerprüfung der Stiftung. 

Rund um die Rücküberweisung des Landesgelds war offenbar die Frage aufgetaucht, ob diese 300.000 Euro steuerlich nun als Förderung oder als sogenannte Zustiftung zu behandeln waren.

Diese Einstufung hatte nämlich Einfluss auf die steuerliche Bemessung.

Laut Thomas Schmid soll die Finanzverwaltung zunächst von einer Zustiftung ausgegangen sein, 

das hätte 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer ausgelöst, in dem Fall also rund 82.500 Euro. 

2018 soll die Finanz dann aber plötzlich umgeschwenkt sein, und die 300.000 als Förderung qualifiziert haben. Damit wäre die Kapitalertragsteuer vom Tisch gewesen.

Und irgendwo dazwischen soll Sobotka bei Schmid interveniert haben und Schmid hatte rund um die Pröll-Stiftung wiederum Kontakt mit Sektionschef Eduard Müller. 

Soweit die Verdachtslage. Gerichtsfest bewiesen ist davon erst einmal nicht. 

Sobotka bestreitet die Intervention energisch, auch Müller hat Fehlverhalten jedweder Art bereits in der Vergangenheit zurückgewiesen. Und sowieso gilt die Unschuldsvermutung

Wie geht das jetzt weiter? 

Sobotka genießt bis zu einem gewissen Grad strafrechtliche Immunität, wie jeder Abgeordnete. Geregelt ist diese Immunität im Geschäftsordnungsgesetz 1975, das Parlamentarier vor Strafverfolgung in Ausübung ihres Berufs schützen soll. 

Sie dürfen zum Beispiel nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens belangt werden. Das Gesetz sieht jedenfalls vor, dass eine Behörde immer erst den Nationalrat fragen muss, ob es Gründe gibt, die gegen eine Strafverfolgung sprechen. 

Das passiert jetzt auch im Fall Sobotka. Die WKStA hat ein schriftliches Ersuchen um Zustimmung des Nationalrates zur Verfolgung von Sobotka gestellt. Geschickt wurde es übrigens an das Präsidium des Nationalrats zu Handen Wolfgang Sobotka. 

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