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#67: So setzt man sich selbst von der Steuer ab

Published 2 years, 6 months ago
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Es klingt falsch, ist aber doch möglich: Sich selbst in Form der Persönlichkeitsrechte und Namensrechte von der Steuer absetzen. Das Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände findet bei der Einlage zur Betriebseröffnung keine Anwendung.

Wir erläutern, wie Influencer und andere öffentliche Persönlichkeiten ihre Persönlichkeitsrechte bewerten und steuerlich geltend machen können.

Außerdem werfen wir einen Blick auf die Zoll Auktionen, bei denen beschlagnahmte Artikel wie Bushidos goldene Schallplatte und Rolex Uhren versteigert werden.

Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/

Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!

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Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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