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Back to EpisodesDie Woche #157 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 157 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 10. November 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Schlagersängerin Beatrice Egli über die Bedeutung einer guten Altersvorsorge für Frauen. • Und in den News der Woche lässt BVK-Präsident Michael Heinz einen TV-Experten abmahnen. Ein aktuelles Urteil klärt die Frage, wann ein befristetes Anerkenntnis in der BU-Versicherung nicht rechtens ist. Die Deutschen erwärmen sich für Aktien in der Rente. Und junge Leute neigen laut einer Umfrage dazu, das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu unterschätzen.
Aus der Redaktion Lunch-Talk Biomex.TV Tenhagen
Im Gespräch Mit Schlagersängerin Beatrice Egli Schlagerstar Beatrice Egli ist selbstständig, seit sie 18 Jahre alt ist. Nicht erst seit der Zwangspause während der Corona-Pandemie weiß die DSDS-Gewinnerin daher, wie wichtig eine vernünftige Absicherung und Altersvorsorge ist. Auch in ihrer Familie ist Geld kein Tabuthema, ihre drei Brüder stehen ihr mit Ratschlägen zur Seite. Dieses Glück haben viele Frauen nicht – und deshalb macht sich die Schlagersängerin, die Markenbotschafterin der VPV ist, stark dafür, Frauen aufzuklären. Welches Feedback sie für dieses Engagement bekommt, welchen Rat sie Frauen gibt und ob es einen weiblicheren Vertrieb braucht, fragte ich die sympathische Schweizerin am Rande der DKM.
Die News der Woche Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, hat auf die RTL-Sendung „Stern TV Spezial“ vom 2. November reagiert und den TV-Experten Ron Perduss abmahnen lassen. Perduss ist Journalist und Moderator und hatte sich in der Sendung umfassend dazu geäußert, wie man bei Versicherungen Geld sparen kann. Konkrete Produkte und Anbieter nannte er dabei aber nicht. Mehr zur Sendung, in der auch Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen auftrat, hatten wir ja vorhin schon besprochen.
In dem Schreiben der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner weist der verantwortliche Rechtsanwalt den Experten darauf hin, dass er weder als Versicherungsvermittler noch als Versicherungsberater nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zugelassen sei. Gleichwohl habe er in der Sendung eine Familie zu konkreten Versicherungsverträgen beraten und in diesem Rahmen vorgeschlagen, bestimmte Verträge zu kündigen oder zu ersetzen. Zudem habe er sich damit gebrüstet, „bereits hunderte Familien beraten zu haben“.
Damit habe er klar rechtswidrig gehandelt, heißt es weiter. Er habe „Handlungen vorgenommen, die […] Versicherungsberatern vorbehalten sind“. Michael H. Heinz sei wegen seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler ein Mitbewerber und damit gegenüber Perduss anspruchsberechtigt. Der soll es nun künftig „unterlassen, Verbraucher bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen zu beraten“, so das Schreiben.
Jingle Erklärt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen zurückliegenden, abgeschlossenen Zeitraum ihre Leistungspflicht, ist das ein unbefristetes Anerkenntnis. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Dresden.
Aber von vorn, was war geschehen? Die Klägerin verlangte erstmals im Juli 2016 eine Berufsunfähigkeitsrente für den Zeitraum vom Dezember 2014 bis April 2016. Die beklagte Versicherung erklärte daraufhin im Februar 2017, dass sie die Leistungen ab Januar 2015 anerkennt, dass diese Leistung am 30. November 2015 aber wieder endet. Da die Klägerin, O-Ton „nach Aussage von Prof. Dr. med. S…… seit dem 01. Dezember 2015 wieder ihre berufliche Tätigkeit ausüben können.“ Die Klägerin meinte aber, dass trotz dieser Erklärung ein unbefristetes Anerkenntnis der Versicherung vorliegt. Sie verlangte also auch über den 30. November 2015 hinaus die Rente.
Das Oberlandesgericht Dresden gibt der Klägerin recht. In den Versicherungsbedingungen seien zwar konkrete Gründe für die Befristung der Rente vereinba