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Die Woche #155 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Episode 171 Published 2 years, 10 months ago
Description
Willkommen zu Folge 155 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 155 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 27. Oktober 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit dem Volkswirt und Kapitalmarktstrategen Harald Preißler von Bantleon über Inflation und die Renditen am Anleihemarkt und im Sicherungsvermögen der Versicherer. • In den News der Woche sorgen zwei Urteile zur Unabhängigkeit von Vermittlern für Aufsehen. Der GDV erklärt, wie sich die Demografie aufs Versicherungsgeschäft auswirkt. Sparer verschenken 70 Milliarden Euro. Und eine Umfrage zeigt, dass die Hälfte der Deutschen Angst vor Altersarmut hat. • Und wir haben wieder einen „Rechtsschutztipp des Monats“ in Zusammenarbeit mit Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz-Versicherung für Sie.

Im Gespräch Mit Harald Preißler, Bantelon Harald Preißler hat eine gute Nachricht für die Versicherungsbranche: Die endlich mal wieder zählbaren Renditen am Anleihemarkt bleiben uns wohl noch eine ganze Weile erhalten. Die Überschüsse dürften also weiter steigen. Aber warum liegt der Leitzins der Zentralbank so viel höher als das, was sich Versicherer ins Haus holen? Und ändert sich das auch mal? Harald Preißler kann das erklären, denn er ist der Kapitalmarktstratege beim Investmenthaus Bantleon. Und in dieser Funktion hat er einfach eine Menge mit Anleihen zu tun.

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Die News der Woche Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VZBV, hat erfolgreich gegen zwei Versicherungsvermittler geklagt, wobei einer der beiden auch als Finanzanlagenvermittler agiert. Die Folge: Sie dürfen sich nicht mehr als unabhängig bezeichnen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, könnten aber eine weitreichende Wirkung haben.

Aber von vorn, was war geschehen? Der VZBV hatte in einem Fall gegen eine Finanzberatung geklagt, die online mit, Zitat, „unabhängiger Beratung“ warb. Das ist nach Ansicht des Landgerichts Bremen nicht zulässig. Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhalte, so das Gericht.

In einem zweiten Fall hatte eine Firma Versicherungsberatungen ohne Vermittlung angeboten, jedoch keine Zulassung als Versicherungsberater gehabt. Das sei unzulässig, entschied das Landgericht Köln. Die Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers seien per Gesetz scharf voneinander getrennt, das gleichzeitige Betreiben ausdrücklich verboten, so die Richter.

„Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss aber klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar,” sagt David Bode, Rechtsreferent im VZBV, zu den beiden Fällen. Die beiden Gerichtsentscheidungen sind nach Auffassung des Verbands richtungsweisend in Sachen Transparenz.

Damit solche Fälle künftig überhaupt vermieden werden, fordern die Verbraucherschützer eine gesetzliche Klarstellung im Wertpapier- und Versicherungsvertrieb, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Es brauche einen Bezeichnun

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