Episode 153
Stellen Sie sich vor, Ihr Kind ist schwerbehindert und ihr Partner ( ihre Partnerin) ist verstorben. Jetzt beantragt das Jugendamt, dass ihr Kind aufgrund der Schwerbehinderung in eine spezialisierte Einrichtung eingewiesen werden soll.
So ist es in dem Fall vom Oberlandesgericht Braunschweig gewesen, der am 22.12.2022 (Az.: 2 UF 122/2022) entschieden wurde.
Darüber spreche ich in dieser Folge.
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