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#35 Rechtliche Fallstricke beim Bestandskauf/-verkauf - RA Jens Reichow im Interview
Description
Ab sofort darf ich mit Fug und Recht behaupten, dass ich die Rechtsanwälte Jöhnke und Reichow im Interview hatte.
Ich war erneut in der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu Gast und durfte diesmal mit Jens Reichow über eines seiner Fachgebiete sprechen. Es ging um rechtliche Fallstricke bei der Vertragsgestaltung rund um den Kauf oder Verkauf eines Maklerbestandes.
Der Einstieg ins Gespräch hatte es direkt in sich. Jens bemängelt, dass er eigentlich viel zu selten Vertragsentwürfe zu Bestandskäufen oder -verkäufen vorgelegt bekommt. Regelmäßig kämen aber Versicherungsmakler nach dem Kauf/Verkauf eines Bestandes zu ihm, da es dann doch nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Diese Probleme dann rückwirkend zu klären ist immer schwierig. Der erste Aufruf von Jens zu diesem Thema lautet also: Nimm lieber rechtzeitig einen Anwalt zur Hilfe und investiere eine kleine Summe, bevor alles in trockenen Tüchern und größerer Ärger ggf. nicht mehr abzuwenden ist.
Eine übliche Situation bei der Übergabe eines Bestands ist, dass sich Käufer und Verkäufer sich bereits seit einiger Zeit angenähert haben und sich über viele Details einig geworden sind. Diese Absprachen sollen einfach kurz in einem Vertrag fixiert werden und eine ausführlichere Beratung wird häufig nicht in Anspruch genommen.
Jens sieht die Aufgabe der rechtsanwälte allerdings nicht darin, diese Wünsche 1:1 umzusetzen, sondern auch auf mögliche Probleme hinzuweisen, die in der Form vielleicht noch völlig unbeachtet blieben.
Das Ziel dabei ist klar: Der Deal soll nicht zerredet werden. Lediglich beide Parteien sollen vollumfänglich erfahren worauf sie sich bei diesem Deal einlassen.
Kaufe ich einen Bestand oder ein Unternehmen?
Grundsätzlich müssen wir den Übergang eines Maklerbestands in drei Kategorien aufteilen.
Bestandskauf
Unternehmenskauf
Gesellschaftskauf
Der Vorteil beim klassischen Bestandskauf (reiner Asset-Deal) ist, dass eine klar definierbare Sache erworben wird. Nämlich der Kundenbestand mit den dazugehörigen Courtageansprüchen. Mögliche Haftungsansprüche oder Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer bleiben hierbei unberücksichtigt und bleiben beim Verkäufer.
Komplex wird diese Variante durch die Verhandlung über den verbleib der rechte und Pflichten aus diesem Bestand.
Einfacher ist dies bei der Übertragung eines gesamten Maklerunternehmens. Dadurch ist von vornherein geregelt wie die Rechte und Pflichten zu den Verträgen weitergegeben werden.
Die einfachste Variante stellt der Übernahme eine Gesellschaft dar. Hier ergeben sich sämtliche rechtliche Rahmenbedingungen des Übergangs aus der Gesellschaftsform.
Wer haftet und vor allem wie lange?Altverbindlichkeiten aus einem Maklerbestand loszuwerden ist in der Praxis so gut wie unmöglich. Schließlich hat der verkaufende Makler eventuelle Risiken auch selbst herbeigeführt.
Sollen diese Risiken mit übertragen werden, müssen insbesondere der Käufer und der Kunde diesem zustimmen. Denn der Kunde wechselt dadurch seinen Schuldner im Bezug auf mögliche Haftungsfälle.
In dieser Angelegenheit spielen auch die oft verwendeten Klauseln zu einer Möglichen Rechtsnachfolge in Maklerverträgen eine große Rolle. Die Erläuterungen von Jens hierzu hörst Du im Interview.
Muss ich alle Verträge umgehend auf Richtigkeit prüfen?
Sowohl aus der Fortführung eines bestehenden Maklervertrags, als auch durch die Unterzeichnung eines neuen Maklermandates beim Kunden, ergibt sich für den Käufer das Risiko von Deckungslücken bei laufenden Verträgen.
Jens erklärt gut, wo