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#181 Energiekostenzuschuss: Neue Details
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Während die Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss 1 (Förderzeitraum Februar bis September 2022) mit 15.2.2023 bereits abgelaufen ist, wurden nun durch die Novellierung des UEZG die gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 sowie die Gewährung eines neuen Energiekostenzuschusses 2 für das Jahr 2023 geschaffen. Die neuen bzw adaptieren Förderungsrichtlinien liegen zwar im Detail noch nicht vor, jedoch wurden seitens des ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums weitere Informationen mitgeteilt. ** Was ihr in dieser Podcastfolge zu hören bekommt …**
… ist ein Update zur Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal 2022 und die ersten Informationen zum Energiekostenzuschuss 2, wie beispielsweise Voraussetzungen, Förderhöhe und Förderstufen sowie Verlauf der Antragsstellung.
Zu Gast im Steueraffen Studio ist Martin Scherbela - er ist Berufsanwärter bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH. ** STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel.** Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr hier.