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Telemedizin und Videosprechstunden - mit Dr. Alice Martin * Querschnittsthemen


Episode 98


Alles was Du zu Videosprechstunden wissen musst: Rahmenbedingungen, Kosten, Anbieter, Nutzen etc.

Telemedizin und Videosprechstunden

Herzlich Willkommen zum heutigen Klinisch Relevant Podcast mit Dr. med. Alice Martin zum Thema Telemedizin!

Unser Gast ist Mitgründerin der beiden Start-Ups Dermanostic und Medilogin, hat in Düsseldorf Humanmedizin studiert und befindet sich in der Facharztausbildung zur Dermatologin.

Alice erklärt Dir alles, was Du zum Thema Telemedizin und Videosprechstunde wissen musst. Aufgrund der aktuellen Pandemie ist diese Thematik ja mit einem mal hochaktuell geworden!

Wie wird die Telemedizin genutzt?

  • Videosprechstunden: Synchrone Arzt-Konsultationen
  • Bild-Text-Verfahren: Ein Arzt erhält z.B. ein Foto von einem Hautbefund oder erhält Röntgen-Bilder und bearbeitet den Fall asynchron. In der Dermatologie ist es so möglich, im Vergleich zur Videosprechstunde, deutlich effizienter zu arbeiten

Welchen rechtlichen Rahmen gibt es für die Telemedizin?

  • Telemedizin: Eine Konsultation, die räumlich und/oder zeitlich getrennt stattfinden kann.
  • Erstmals schon 1980 angewendet. Ursprünglich in Form von Telefonaten.
  • Die technischen Möglichkeiten der heutigen Telemedizin sind schon länger vorhanden. Es hat allerdings einige Zeit gedauert, bis die Telemedizin abrechnungsfähig war.
  • Anzahl der erlaubten Videosprechstunden war auf 20% aller Behandlungsfälle des Arztes begrenzt. Aktuell sind aufgrund der Corona-Pandemie Videosprechstunden bis zum 31.03.2021 unbegrenzt möglich. (Stand: 19.12.2020)
  • Seitdem die Begrenzung aufgehoben wurde, setzt sich die Telemedizin vermehrt durch.
  • Die für die Telemedizin genutzten Programme sind hinsichtlich des Datenschutzes geprüft und zertifiziert.
  • Digitales Versorgungsgesetz regelt unter anderem: • Art der Telemedizin • Abrechnung der Telemedizin bzw. der verschriebenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) • Zertifizierung und Sicherheit

Wer darf Videosprechstunden für wen anbieten?

  • Jeder Arzt darf Videosprechstunden anbieten
  • Es gibt Plattformen, die auf Videosprechstunden spezialisiert sind. Das heißt, sie bieten dem Arzt und den Patienten eine sichere, zertifizierte Datenverbindung an.
  • Der niedergelassene Arzt muss für diese Plattform eine Gebühr bezahlen.
  • Nachteil der Videosprechstunde: • Der Zeitfaktor: Der Termin erfolgt synchron • Gegebenenfalls sind weitere Untersuchungen nötig. Der Patient müsste dann nochmals vorstellig werden.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen aktuell reine Video-Konsultationen stattfinden, ohne den Patienten vorher physisch gesehen zu haben.
  • Aktuell ist außerdem eine Krankschreibung nach einer der Video-Konsultation möglich.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen zur Telemedizin sind Ländersache.

Welche großen Anbieter gibt es für die Plattformen?

  • Die Plattformen benötigen keine Informationen von den Patienten, sondern dienen als reine Kontaktvermittlung zwischen Arzt und Patient.

  • Der Anbieter muss zertifiziert sein und eine Selbstauskunft bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vorgelegt haben.

  • Erst dann darf die Plattform von den Ärzten genutzt werden.

  • Weiterhin muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorliegen.

  • Beispiele für Anbieter: • Kry • TeleClinic • Doctolib • Arztkonsultation24 • Samedi

  • Die Patienten könnten entweder gezielt ihre Ärzte nach der genutzten Plattform fragen und diese dann nutzen, oder online nach Videosprechstunden suchen und auf einer Plattform auf einen unbekannten Arzt treffen.

Mit welchen Kosten müssen Ärzte rechnen? Wie wir


Published on 5 years ago






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