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Back to EpisodesDie Woche #119 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 119 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 20. Januar 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund darüber, warum auch Versicherungen nachhaltig sein können und was Vermittler davon haben. • In den News der Woche gibt es ein neues BGH-Urteil zum Thema Betriebsschließungsversicherung, ein Bafin-Merkblatt wird von Vermittlerverbänden zerrissen, bei der Aktienrente klemmt es noch und wir werfen einen Blick auf die Wechselaktivität am KFZ-Versicherungsmarkt. • Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Januar, „Rückblick/Aublick“, sprachen wir mit Dirk Schmidt-Gallas und Bastian Walter von der Unternehmensberatung Simon-Kucher & Partners über die Folgen der Inflation für die Versicherungswirtschaft, ob der „Käuferstreik bei Lebensversicherungen“ bereits da ist und warum ein Provisionsverbot eine ganz schlechte Idee ist.
Im Gespräch Mit Vertriebsexperte Matthias Beenken Na, das ist doch was: 82 Prozent der Deutschen können mit dem Begriff Nachhaltigkeit etwas anfangen – allerdings nur sehr selten in Verbindung mit Versicherungen und Finanzen. Kein Wunder: Bislang haben nur 7 Prozent der Bundesbürger Werbung und 6 Prozent Informationen zur Nachhaltigkeit von ihrer Versicherungen wahrgenommen. Das hat eine brandneue repräsentative Umfrage der Fachhochschule Dortmund ergeben, an der auch Matthias Beenken als Autor beteiligt war. Beenken lehrt am Fachbereich Wirtschaft der FH Dortmund und ist in der Versicherungsbranche wegen seine fachlicher Expertise hoch angesehen. Im Gespräch mit unserem Kollegen Lorenz Klein erklärt der Wissenschaftler, warum die Versicherungswirtschaft unbedingt mehr über ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit sprechen sollte und warum das auch Vermittler tun sollten – selbst wenn sie sich von dem Thema verfolgt und genervt fühlen.
**Die News der Woche ** Zum zweiten Mal hat der Bundesgerichtshof, kurz BGH, geurteilt, ob eine Betriebsschließungsversicherung bei den Lockdowns greift, die während der Corona-Pandemie verordnet wurden. Im aktuellen Fall hatte ein Hotelier aus Niedersachsen seinen Betrieb während zwei Lockdowns im März und November 2020 teilweise schließen müssen. Dafür verlangte der Hotelbesitzer eine Entschädigung aus seiner Betriebsschließungsversicherung. Der Versicherer wollte aber nicht zahlen.
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben nun entschieden, dass der Versicherer für den zweiten Lockdown zahlen muss, für den ersten aber nicht. Warum? Nun, die Bedingungen der Betriebsschließungsversicherung in diesem Fall listeten keine speziellen Krankheiten und Erreger auf, sondern verwiesen auf das Infektionsschutzgesetz. Dabei stellte der Versicherer aber nicht klar, welche Fassung des Gesetzes gemeint ist.
Folglich könne der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles für die Leistung maßgeblich ist, so die Richter. Und weil das Corona-Virus im Falle des ersten Lockdowns noch nicht im Infektionsschutzgesetz gelistet war, beim zweiten aber schon, muss der Versicherer für den zweiten Lockdown leisten.
Jingle Die Finanzaufsicht Bafin will Lebensversicherer stärker ins Visier nehmen, die – O-Ton – ,„durch hohe Aufwendungen für Versicherungsvermittler und insbesondere Zahlung hoher Abschlussprovisionen auffallen“. Das geht aus einem Merkblatt-Entwurf hervor, den die Bafin im November 2022 vorlegte. Nun endete die Konsulationsfrist zu dem Papier – und mehrere Vermittlerverbände nutzten die Chance, um ihrer Wut Luft zu machen.
Anders als die europäische Finanzaufsicht Eiopa, reduziere die Bafin die Messung des Kundennutzens von Lebensversicherungen auf eine Messgröße, nämlich die Rendite. „Das greift nicht nur zu kurz, sondern ist angesichts des ursprünglichen Zwecks von Lebensversicherungen sogar schädlich für die V