Episode 39
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen
dem Sorgerecht für Kinder, dessen Eltern verheiratet sind und Eltern die
unverheiratet sind.
Sind die Eltern eines Kindes bei dessen
Geburt nicht miteinander verheiratet, so steht der Mutter das Sorgerecht allein
zu. Es besteht daher bei der Geburt kein gemeinsames Sorgerecht für das Kind.
Es gibt Möglichkeiten dies zu ändern. In der neuen Podcastfolge 39 beschäftige ich mich mit den rechtlichen Hürden und Lösungsmöglichkeiten.
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🎯 Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Klaus Wille
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Published on 5 years ago
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