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Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.
Description
Wie den Leuten einen Umstieg auf neue Antriebsstränge und Technologien schmackhaft machen? Klar, Steuererleichterungen oder Kaufprämien locken. Und dann? Und so hat sich unser Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 Gedanken gemacht, wie man das Elektrische bewusst bevorzugt. Das ist in das EmoG, das Elektromobilitätsgesetz gegossen worden und 2015 in Kraft getreten. Aber was darf ein E-Auto mehr, ein Plug-in-Hybride ab 2023 nicht mehr und wie ist der Stand der Umsetzung? Fragen wir doch mal zu Hause in Regensburg und Landkreis als auch in Berlin bei Stadt und Bezirk nach. Spoiler: Während Landkreis und Stadt Regensburg sofort reagiert haben, hat Berlin bisher noch nicht so wirklich reagiert.
Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium
Ihr kennt sie alle, und sei es nur vom Vorbeifahren: die kostenfreien, aber zeitlich beschränkten Parkplätze für E-Autos an Ladesäulen am Straßenrand. Dies ist nur eine von vier Maßnahmen, die Stadt und Land nach Belieben einsetzen und parametrisieren können.
Parametrisieren? Beispiel: In Berlin darf man an den 11 oder maximal 22 kW-Ladern aktuell bis zu vier Stunden tagsüber kostenfrei stehen und laden. In Hamburg wurde die Dauer an gleichartigen Ladesäulen mittlerweile auf zwei Stunden reduziert.
Howgh, die Stadt und/oder das Land hat gesprochen.
Aber da geht noch mehr. All das steht im § 3 Bevorrechtigungen des EmoG. Allerdings dürften diese "Erleichterungen" die Sicherheit und Leichtigkeit - Leichtigkeit in Großstädten mit Verkehr in Verbindung zu bringen, zwingt mir ein Lachen ab! - des Verkehrs nicht beeinträchtigen.
Und noch bis Jahresende gilt für Plug-in-Hybride, dass sie höchstens 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen dürfen und unter Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 40 Kilometer durchhalten müssen. Da die meisten Plugins wegen der Steuererleichterung gekauft wurden und die wenigsten davon jemals auf Batterie gefahren sind, könnte es bei genauer Kontrolle in den letzten Wochen noch eng werden. Aber ab 01.01.2023 sind alle Vorzüge für diese Fahrzeuge sowieso weg.
Nun zu den gesetzlichen Bevorrechtigungen, ab 2023 nur noch für reine, also 100%-ige E-Autos:
Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, hierbei kann auch auf eine evtl. Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt oder zeitlich limitiert aufgehoben werden Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teile davon (Busspuren, Anwohner) Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten (zum Beispiel in Innenstadtkernen) im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen. Diese können in Teilen oder gesamt entfallen.Logischerweise müssen die Fahrzeuge ein "E"-Kennzeichen tragen und Stadt-/Land-seitig müssen die betroffenen Abschnitte mit entsprechender offizieller Beschilderung versehen werden.
Spannend finde ich, wie diese Regelung ab 2023 für bestehende Hybride umgesetzt wird. Aus meiner Sicht ganz einfach, wenn hinten eine Auspuffanlage am Auto ersichtlich ist, ist es nun mal kein reines E-Auto. Andererseits kann man nicht vor jedem E-Kennzeichen auf die Knie gehen, da moderne Autos größtenteils den Auspuff in Teilen versteckt hinter der Stoßstange abkrümmen. Das wird also noch spannend, ich bin gespannt, wie viele Hybride in Berlin kostenpflichtig von Ladestationen abgeschleppt werden, da sie diese nach Rechtslage nicht mehr kostenfrei beparken dürfen.
Aber nun zu der Praxis des EmoG.
Ich habe hier meine Geburtsstadt Regensburg als auch den Landkreis angeschrieben und um Aussage gebeten. Beide haben innerhalb kü
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